Dienstsiegel
Darunter fallen etliche Stempel, wie z.B. für alle Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen. Ihren Einsatz finden Sie meist auf Urkunden, beglaubigten Abschriften oder amtlichen Papieren. Es handelt sich hierbei meist um runde Stempel, die ein Wappen oder Logo der entsprechenden Stelle abbildet und die dazugehörende Behörde.
Wir weisen darauf hin, dass diese Stempel ohne einer amtlichen Bescheinigung der dementsprechenden Stelle nicht hergestellt werden. Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines Dienstsiegels, das zur Versiegelung dient, ist in Deutschland als Siegelbruch nach § 136 StGB unter Strafe gestellt.Die missbräuchliche Verwendung kann in Deutschland ein Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB sowie eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB darstellen.
Synonyme sind Siegelstempel und Wappenstempel
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