Arztstempel
Sie unterscheiden sich von normalen Adressstempel nur von der Betriebsstätten-Nummer, die jeder Arzt zugewiesen bekommt. Es ist eine lebenslange 9-stellige Nummer (LANR) , die auf allen Stempeln erscheinen muss (gesetzlich geregelt seit dem 01. Juli 2008). Über diese Nummer wird im Rahmen der Abrechnung der Arztfall identifiziert und Genehmigungen zur Leistung gesteuert.
Die Art des Stempels kann variieren, es kann ein Holzstempel sein oder ein Selbstfärber, da ist man an keine Richtline gebunden. Jedoch haben sich die Selbstfärber bewährt, da kein zusätzliches Stempelkissen notwenig ist und z.B. ein Rezept schnell und unkompliziert abgestempelt werden kann.
Die Taschenstempel und Kugelschreiberstempel erfreuen sich auch immer größerer Beliebtheit, da eine Unterschrift in Kombination mit einem Stempel schnell erledigt ist und beide Produkte sehr handlich sind.
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